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Kaufvertrag

 

Herr/Frau                                              Tel:

wohnhaft in: 

hat heute die Katze Catweazle’s    ________________________                        Chip-Registrierung:__________________

geboren am:                   eingetr. Zuchtbuchnr: _________________________

zum Preis von  €_____ Euro bei mir gekauft.

Die Katze bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Züchterin. Der vollständige Kaufpreis ist am Übergabetag fällig.

Bei Vertragsabschluß wird eine Anzahlung in Höhe von 25% des Kaufpreises fällig. Bei Rücktritt vom Vertrag durch den Käufer wird ein Reuegeld von 50 Euro festgelegt, das nicht zurückerstattet wird.

1.  Die Züchterin versichert, daß das Tier zum Zeitpunkt der Übergabe die vorgeschriebenen Pflichtimpfungen (Katzenschnupfen/Katzenseuche) erhalten hat sowie ein Leukose Bluttest durchgeführt wurde. Zusätzlich wird das Tier vor der Überbringung durch unsere Tierärztin kastriert und mit einem Microchip zur Identifizierung versehen.
Ein zur Zeit des vereinbarten Übergabetermins krankes Tier wird erst nach vollkommener Genesung überbracht. Sollte sich der Gesundheitszustand des Tieres nicht innerhalb einer max. Frist von 2 Wochen gebessert haben, hat der Käufer das Recht auf die sofortige Rückzahlung der geleisteten Anzahlung.

2. Die Züchterin erklärt, daß ihr weder offensichtliche noch verborgene Mängel oder Krankheiten des Tieres (erworbene oder vererbte) bekannt sind. Es ist zum Zeitpunkt der Übergabe augenscheinlich gesund, stubenrein, mehrfach entwurmt und entwöhnt. Eine Garantie für die Gesundheit und für rassespezifische Charaktereigenschaften können vom Züchter nicht übernommen werden. Der aktuelle Gesundheitszustand wird durch die Aushändigung eines tierärztlichen Gesundheitsattestes bei der Überbringung dokumentiert. Der Käufer wurde auf die Eigenheiten des Tieres hingewiesen. Mit der Übergabe des Tieres geht das Risiko für dessen Gesundheit sowie wachstumsbedingte Veränderungen auf den Käufer über

3. Bei Nichteingewöhnung ist eine Rückgabe des Tieres innerhalb von 30 Tagen nach Überbringung möglich. Der Käufer ist bei der Rückgabe des Tieres verpflichtet, den Stammbaum und Impfpass gegen Quittung an den Züchter auszuhändigen. Der Rückgabepreis für das Tier verringert sich bis zum Wiederverkauf um € 5  Pflegekosten pro Tag (bis zu einem Maximalbetrag von €  250). Der Restbetrag wird dem Käufer nach erfolgter Weitervermittlung des Tieres unverzüglich überwiesen.

4.  Der Käufer erklärt sich einverstanden dem Tier keinesfalls ungesicherten Freilauf zu gewähren.
Sollte dem Tier entgegen dieser Vereinbarung ungesicherter Freilauf gewährt werden erlischt dadurch die Gewährleistungspflicht sowie die mögliche Rückgabe des Tieres mit sofortiger Wirkung.

5.  Bei einer Rückgabe durch den Käufer haftet dieser innerhalb von 12 Wochen vom Datum der Rückgabe an für alle offensichtlichen oder verborgenen Mängel und Krankheiten uneingeschränkt.

6. Die Züchterin behält sich vor – nach Terminabsprache - den Gesundheits- und Pflegezustand des Tieres in Augenschein zu nehmen. Bei schlechter Haltung und mangelhafter Pflege hat die Züchterin das Recht ein Gutachten eines Tierarztes anzufordern. Bei nachweislich schlechter Haltung und negativem Befund ist der Käufer zum sofortigen unentgeltlichen Aushändigen des Tieres inklusive des Stammbaums/Impfpasses verpflichtet.

7.  Der Käufer verpflichtet sich das Tier unter keinen Umständen ohne die schriftliche Genehmigung der Züchterin an einen Dritten unentgeltlich weiterzugeben oder zu verkaufen.
Der Käufer versichert das er nicht als Zwischenhändler oder Scheinkäufer für einen Dritten fungiert und das Tier zukünftig unter der Adresse des Käufers leben wird. Infos über Adress- oder Kontaktänderungen werden vom Käufer unaufgefordert an den Züchter weitergegeben.

8. Der Züchterin wird das Vorkaufsrecht des Tieres eingeräumt. Der Rückgabepreis bedarf der Vereinbarung, darf den Kaufpreis jedoch keinesfalls übersteigen.
Im Falle einer unerlaubten Übereignung an einen Dritten wird eine Vertragsstrafe in Höhe des Kaufpreises an den Züchter fällig.
Der Züchter wird nach Zahlungseingang diesen Betrag an eine Tierschutzorganisation seiner Wahl spenden.

9. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.

Dem Käufer wird der Impfpass, der Stammbaum, ein tierärztliches Attest sowie ein Leukose Bluttest bei Übergabe des Tieres ausgehändigt.

Besondere Absprachen, Ergänzungen und Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform, die Parteien erhalten je eine Ausfertigung des Vertrages.

 Sonstige Bemerkungen/Absprachen:

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Eine Anzahlung in Höhe von Euro ____ wird vom Käufer, bis zum ______ auf das folgende Konto der Züchterin

No: _________, BLZ 50050201 bei der Frankfurter Sparkasse

vereinbarungsgemäss überwiesen und bei der Übergabe des Tieres mit dem Kaufpreis verrechnet.

 

Flörsheim/Main, den ___________

 

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(Unterschrift Züchterin)                                             (Unterschrift Käufer)